Infektionsschutz in der Schule

Bitte beachten Sie die in den unten stehenden Dokumenten gegebenen Hinweise. Darin wird u.a. geregelt, wann ein Kind im Krankheitsfalle die Schule nicht besuchen darf und wie in solchen Fällen vorzugehen ist.

Vor einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) schützt man sich am wirksamsten durch die strikte Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln, die im Übrigen auch vor vielen anderen Infektionen schützen (z.B. vor Influenza-Viren). Während der Corona-Pandemie stellt zusätzlich die Einhaltung der Abstandsregel (Mindestabstand von 1,5 m zu Mitmenschen einhalten) eine wichtige Schutzmaßnahme dar.

Auch das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske kann die Infektionsgefahr verringern; allerdings schützt eine solche Maske weniger den Träger als die Mitmenschen im Umfeld. Dabei gilt: Wenn alle eine Maske tragen, schützen sich alle gegenseitig. Dies hat jedoch v.a. hinsichtlich der Tragedauer sowie weiterer gesundheitlicher Aspekte auch seine Grenzen. Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier.

Seit 4. April 2022 ist die generelle Maskenpflicht in der Schule (auch im Unterricht) aufgehoben.

Eine Übersicht der wichtigsten aktuellen Hygieneregeln haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Im nachfolgenden Erklärvideo des Pädagogischen Landesinstituts (PL) werden wichtige persönliche Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz anschaulich vermittelt.

Quelle: https://vimeo.com/411748987/872c1c5da7

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