Der Anmeldevorgang für die elften Klassen im neuen Schuljahr 2022/23 läuft vom 30.01.2023 bis 17.02.2023.
Auch nach Ende des offiziellen Anmeldezeitraums ist eine Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe im Rahmen der Kapazitäten möglich.
Die Informationsbroschüre des Bildungsministeriums zur MSS ist künftig nur noch als Online-Broschüre erhältlich. Sie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Sofern am Ende der 10. Klassenstufe die Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe nicht erfüllt sind, ist das Ablegen einer Aufnahmeprüfung möglich (§30 Abs. 4 ÜSchO).
Die Durchführung der Aufnahmeprüfung erfolgt in Absprache mit den benachbarten IGSen IGS Eisenberg, IGS Frankenthal und IGS Ludwigshafen-Edigheim im rotierenden Verfahren.
Die Aufnahmeprüfung zum Schuljahr 2024/25 findet an der Integrierten Gesamtschule Grünstadt statt (08./09.07.2024). Weitere Hinweise und Informationen folgen demnächst.
Eine
Aufnahme findet grundsätzlich nur zur 5. Klasse und zur 11. Klasse
(gymnasiale Oberstufe) statt. Die Anmeldungen erfolgen immer zum
Halbjahreswechsel des vorhergehenden Schuljahres, d.h. unmittelbar nach Ausgabe
der Halbjahreszeugnisse. Ab Februar 2020 beginnen aufgrund der Winterferien die Anmeldezeiträume
für alle Schularten parallel. Da die IGS nur begrenzte Kapazitäten (Schulplätze) zur Verfügung
hat, wird das Aufnahmeverfahren bereits Anfang Februar abgeschlossen. Im Falle einer Ablehnung haben Eltern die Gelegenheit, ihr
Kind an einer anderen Schule (Gymnasium, Realschule plus) anzumelden.
Die Gymnasien und Realschulen plus sind vom Bildungsministerium verpflichtet, ihren Anmeldezeitraum mindestens bis zum 5. März offenzuhalten. Aber auch danach ist eine Anmeldung an diesen Schularten schulrechtlich möglich.
Die Anmeldungen für die 5. Klasse des neuen Schuljahres sind möglich ab dem Samstag, der der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses des aktuellen Schuljahres folgt. Der Anmeldezeitraum für die 11. Klasse der Oberstufe (MSS) schließt sich in der Regel daran an. Die genauen Zeiträume werden im Vorfeld auf unserer Homepage sowie bei Informationsveranstaltungen bekannt gegeben und auch in der Tageszeitung veröffentlicht.
Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Eine IGS hat eine vom Bildungsministerium bei der Errichtung der Schule festgelegte Maximalzahl an Schulplätzen. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz als vierzügige Schulen ausgelegt, d.h. es können in Klassenstufe 5 maximal 4 Klassen à 28 Schüler/innen aufgenommen werden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, wird gemäß Schulgesetz ein entsprechendes Losverfahren durchgeführt.
Natürlich werden Sie aber im Falle einer Ablehnung an der IGS grundsätzlich einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule erhalten. Sowohl die Gymnasien als auch die Realschulen plus sind dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schüler aufzunehmen (Anmeldeschluss dieser Schularten ist der 5. März).
Ja! Entgegen der landläufigen Auffassung gibt es so etwas
wie eine „Gymnasialempfehlung“ gar nicht. Auf dem Empfehlungsbogen der
Grundschule ist zusätzlich zum Gymnasium immer auch die IGS aufgeführt. Das
bedeutet, dass bei einer Empfehlung zum Besuch des Gymnasiums streng genommen
stets auch der Besuch der IGS empfohlen werden muss, da die IGS das gymnasiale
Bildungsangebot inklusive der Möglichkeit, das Abitur zu erwerben, beinhaltet.
Dies wird leider mitunter übersehen.
Gegenüber einem klassischen Gymnasium bietet eine IGS sogar
noch viel mehr Möglichkeiten der individuellen Förderung sowie in der
Entwicklung von sozialen Kompetenzen im Sinne des erweiterten Lernbegriffs.
Eine IGS ist daher immer eine gute Alternative zum Gymnasium.
Die
Integrierte Gesamtschule ist eine „Schule für alle“, an der Schüler/innen aus
dem gesamten Leistungsspektrum gemeinsam unterrichtet werden. Damit bildet die Schülerschaft an einer IGS stets die Vielfalt unserer Gesellschaft ab und ermöglicht einen grundlegend demokratischen Bildungsprozess.
Gemäß Vorgaben
der Schulbehörde werden bei der Aufnahme aus den
im Grundschulzeugnis (Halbjahr) dokumentierten Noten in den Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Quersummen gebildet. Alle Anmeldungen mit der Quersumme 3-7 kommen in den Leistungstopf 1, Anmeldungen mit der Quersumme 8 und 9 in den Leistungstopf 2 und solche mit einer Quersumme ab 10 sowie Anmeldungen mit ausgesetzten Noten in den Leistungstopf 3. Übersteigt in einem Topf die Zahl der Anmeldungen die Zahl der hier zur Verfügung stehenden Plätze, wird gelost.
Topf 1 (oberer Leistungsbereich) umfasst aufgrund der gymnasialen Oberstufe ca. 50% der Plätze. Da dieser Topf größer ist, besteht hier in aller Regel die Möglichkeit, auch Anmeldungen außerhalb des Landkreises zu berücksichtigen, die ansonsten - wenn ein Losverfahren durchgeführt werden muss - zunächst herausfallen.
Sollten in einem Topf ein Teil der Plätze nicht vergeben sein, so verfallen diese nicht, sondern werden auf die anderen Töpfe verteilt.
Grundsätzlich nein. Die Integrierte Gesamtschule ist keine dem Gymnasium nachgeordnete, sondern gleichrangige Schulart, die das gymnasiale Bildungsangebot beinhaltet. Schlechte Leistungen oder eine Überforderung an der bisher besuchten Schulart sind grundsätzlich kein Grund für eine im Einzelfall mögliche Aufnahme an der IGS. Da die Schulplätze außerdem bei Anmeldung im Regelfall alle vergeben werden und die Schüler/innen bis Klassenstufe 9 im Klassenverband aufsteigen, sind erfahrungsgemäß keine freien Plätze vorhanden. Wir prüfen dennoch jeden Einzelfall individuell.
Das hängt von der bisher besuchten Schulart ab. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Wohnortwechsel und einem damit verbundenen Schulwechsel die bisher besuchte Schulart fortgeführt wird. Das heißt, dass Schüler/innen, die zuvor bereits an einer IGS beschult wurden, im Rahmen der Kapazitäten an einer IGS im Gebiet des neuen Schulträgers aufgenommen wird.
IGS Grünstadt
Pfortmüllerstraße 33
67269 Grünstadt
Telefon: 06359 80880
Telefax: 06359 808829
E-Mail: info@igs-gruenstadt.de
Mo. - Fr. 7.45 Uhr - 13.30 Uhr